RSV-Prophylaxe
Seit Juni 2024 empfiehlt die STIKO für alle Neugeborenen und Säuglinge (< 1 Jahr) eine Prophylaxe zum Schutz vor schweren Atemwegsinfektionen durch RSV. Säuglinge, die zwischen April und September geboren sind, sollen Nirsevimab möglichst ab Oktober erhalten.
Zur weiteren Information informieren Sie sich gerne unter folgendem Link:
RKI Impfempehlungen zur Prophylaxe mit Nirsevimab zum Schutz vor schweren Atemwegsinfektionen
KVBW - RSV-Antikörper bis auf Weiteres nur für Kinder mit hohem Risiko verordnen
Verordnung erfolgt auf Namen des Patienten
Seit 14. September 2024 können alle Säuglinge – unabhängig von ihrem Risiko für einen schweren Infektionsverlauf – in ihrer ersten RSV-Saison eine einmalige RSV-Prophylaxe mit dem Antikörper Nirsevimab (Beyfortus®) erhalten. Grundlage hierfür ist die vom Bundesgesundheitsministerium beschlossene RSV-Prophylaxeverordnung (Rechtsverordnung nach § 20i Absatz 3 SGB V), die auf der STIKO-Empfehlung vom 26. Juli 2024 basiert.
Neugeborene, die zwischen April und September geboren werden, sollten Nirsevimab möglichst vor Beginn ihrer ersten RSV-Saison (idealerweise von September bis November) erhalten. Neugeborene, die von Oktober bis März geboren werden, sollen Nirsevimab möglichst zeitnah nach der Geburt erhalten.
Derzeit ist der Impfstoff nur begrenzt zu erhalten. Wir weisen Sie darauf hin, dass Kinder, bei denen eine medizinische Indikation besteht, Vorrang haben.