individuelle Ernährungsberatung

Ernährungsberaterin
Patricia Gärtner
Diätassistentin B.Sc. Diätetik
VDD zertifiziert
allgemeine Pädiatrie

Beratungsangebot
Individuelle Ernährungstherapie nach § 43 SGB V.
Indikationen:

  • Übergewicht/ Adipositas
  • Nahrungsmittelunverträglichkeiten und Allergien
  • Fettstoffwechselstörungen
  • Fütterungsstörungen
  • Gedeihstörungen
  • chronisch entzündliche Darmerkrankungen
  • Zöliakie
  • Diabetes mellitus

Essen und trinken ist ein Grundbedürfnis aller Menschen und viel mehr als die reine Nahrungsaufnahme. Sie erhält alle physischen und psychischen Funktionen des Menschen, ermöglicht erst seine Entwicklung, hat direkte und indirekte Auswirkungen auf den gesundheitlichen Status und ist ein Ausdruck kultureller Aspekte. Die Ernährungsgewohnheiten werden in den ersten Lebensjahren geprägt. Grundmuster des Essverhaltens bleiben dann meist ein Leben lang bestehen. Jede Lebensphase hat ihre besonderen An- und Herausforderungen, wenn es um die Ernährung geht.

Viele Beschwerden und Erkrankungen lassen sich durch eine Ernährungsumstellung günstig beeinflussen, wodurch die gezielte Ernährungstherapie eine wichtige Ergänzung zur ärztlichen Behandlung darstellt. In der ambulanten Ernährungstherapie bieten wir kompetente Beratungen und Schulungen an. In bis zu 5 Beratungssitzungen widmen wir uns der individuellen Ernährung Ihres Kindes. Hier wird gemeinsam ein Weg gefunden, damit gesunde Ernährung wieder ein positiver Teil Ihres Alltags werden kann.

AMBULANTE ERNÄHRUNGSTHERAPIE NACH §43
Die professionelle Ernährungstherapie bei einer zertifizierten Fachkraft kann in bestimmten Fällen von Ärzten über eine Notwendigkeitsbescheinigung empfohlen werden. Da die Ernährungstherapie grundsätzlich keine Kassenleistung ist, entscheidet die Kasse beim Einreichen der ärztlichen Notwendigkeitsbescheinigung nach § 43 über die Bezuschussung der Kosten.

1. Notwendigkeitsbescheinigung / Überweisung vom behandelnden Arzt

Um die Ernährungstherapie von Ihrer Krankenkasse bezuschussen zu lassen, benötigen Sie eine Überweisung, ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung oder ein Rezept von Ihrem behandelnden Arzt.

Wichtig ist, dass die Diagnose notiert wird.

Ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung. Drucken Sie sich diese Notwendigkeitsbescheinigung aus und lassen Sie sich diese von Ihrem Arzt ausfüllen.

 

2. Kostenvoranschlag

Die Krankenkasse fordert im Vorfeld einen Kostenvoranschlag von uns ein. Diesen können Sie im Folgenden herunterladen.
Bitte ergänzen Sie zusätzlich in den oberen freien Feldern Ihre Daten.
Download Kostenvoranschlag
 

3. Einreichung der Dokumente bei Ihrer Krankenkasse:

Sie reichen die beiden Dokumente ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung und Kostenvoranschlag bitte Ihrer Krankenkasse vor und erkundigen sich über die Höhe der finanziellen Bezuschussung.

Der Bescheid über eine Kostenübernahme kann bis zu 4 Wochen dauern.
Liegt die Kostenzusage vor, vereinbaren Sie einen Termin mit unserer Ernährungsberaterin.

Patricia Gärtner: 0172 5222322 oder ernaehrung@kinderpraxis-go.de

Bei Fragen steht Ihnen unsere Ernährungsberaterin gerne zur Verfügung.